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   BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96   

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https://dejure.org/1997,5233
BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
BGH, Entscheidung vom 03.01.1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
BGH, Entscheidung vom 03. Januar 1997 - 3 StR 451/96 (https://dejure.org/1997,5233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Minder schwerer Fall des Totschlags auf Grund sexuell motivierter, schwerer Beleidigung - Strafschärfung durch aufwendige Beseitigung einer Leiche nebst weiterer Tatspuren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 213

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89

    Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
    Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.).
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